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Barrierefreies Webdesign ab 2025 – Warum Accessibility kein „Nice-to-have“ mehr ist

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der EU der European Accessibility Act (EAA) vollständig in Kraft. Was bisher oft nur als Ideal galt, wird für viele Unternehmen zur Pflicht. Barrierefreiheit ist ab dann kein freiwilliger Service mehr – sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss.
Abstrake Darstellung von Technologie
Bild: Darstellung von Abstrakter Technologie.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der EU der European Accessibility Act (EAA) vollständig in Kraft. Was bisher oft nur als Ideal galt, wird für viele Unternehmen zur Pflicht. Barrierefreiheit ist ab dann kein freiwilliger Service mehr – sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss.

Was bedeutet der Accessibility Act konkret?

Das neue Gesetz verpflichtet private Unternehmen in der EU, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem:

  • Websites & Online-Shops
  • Apps & digitale Services
  • Self-Service-Terminals (z. B. Ticketautomaten)
  • E-Books & E-Commerce-Plattformen
  • Banking-, Transport- oder Kommunikationsdienste

Öffentliche Einrichtungen unterliegen bereits länger solchen Vorgaben. Doch mit dem EAA geraten nun auch privatwirtschaftliche Akteure in die Pflicht.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – egal, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen, aber Achtung: Auch sie können mittelbar betroffen sein, z. B. wenn sie für größere Auftraggeber arbeiten, die Barrierefreiheit einfordern müssen.

Was ist unter Barrierefreiheit im Web zu verstehen?

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass alle Menschen – auch mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Einschränkungen – Websites und digitale Inhalte uneingeschränkt nutzen können. Dafür gelten u. a. die Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), insbesondere Version 2.1 oder 2.2 auf Level AA.

Beispiele für barrierefreie Umsetzung:

  • Fehlerfreundliche Formulare & einfache Rückmeldungen
  • Klare, verständliche Sprache
  • Kontrastreiche Farbgebung
  • Skalierbare Schriftgrößen
  • Tastaturnavigation (ohne Maus nutzbar)
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel oder Transkripte für Videos
  • Fokus-Indikatoren & logische Tab-Reihenfolgen
  • Screenreader-Kompatibilität

Warum das Thema nicht aufgeschoben werden sollte

Viele Websites sind heute noch weit davon entfernt, barrierefrei zu sein. Wer jetzt nicht handelt, läuft ab 2025 Gefahr, abgemahnt oder sogar sanktioniert zu werden. Der Aufwand, eine Website später anzupassen, ist in der Regel größer als von Anfang an barrierefrei zu denken.

Accessibility ist kein Kreativ-Killer – im Gegenteil

Viele befürchten, dass barrierefreies Design langweilig oder technisch wirkt. Falsch gedacht. Gute Accessibility fördert klare Strukturen, eine intuitive User Experience und eine ehrliche Markenkommunikation. Sie zwingt dazu, Inhalte klarer, besser und inklusiver zu gestalten.

Kurz: Accessibility macht Design besser. Für alle.

Was jetzt zu tun ist

  • Bestandsaufnahme machen
    Wie zugänglich ist die eigene Website wirklich? Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse helfen beim ersten Überblick.
  • Barrieren identifizieren und priorisieren
    Was ist besonders kritisch? Was lässt sich leicht beheben?
  • UX und Code überarbeiten
    Barrierefreiheit beginnt im Konzept und endet im Code. Design und Technik müssen gemeinsam denken.
  • Content anpassen
    Texte, Bilder, Videos – alles sollte inklusiv gedacht werden. Auch Alt-Texte und Video-Untertitel gehören dazu.
  • Zukunftssicher planen
    Accessibility ist kein Einmal-Projekt, sondern ein Standard. Auch neue Inhalte müssen barrierefrei erstellt werden.